Alle reden vom Widerstand in Sachen “Flüchtlingspolitik “

Zeitgeschehen, heute mal nicht kommentiert, sondern der Frage nachgehend: Wer autorisiert einen  “wie auch immer gearteten Widerstand“ zur Herstellung des Grundgesetzes. Könnten sich die Täter, die Notunterkünfte für Migranten abfackeln, als Widerstandshelden sehen, nachdem keine andere Abhilfe mehr möglich scheint, weil  das Bundesverfassungsgericht “den Kopf in den Sand steckt und nichts sagen will? Oder gibt es doch noch andere Wege als Gewalt auf den Straßen Deutschlands….?

Das Bundesverfassungsgericht hat die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent“ geführte Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III nicht zur Entscheidung angenommen, sondern begründungslos zurückgewiesen. Karl Albrecht Schachtschneider,  Verfahrensbevollmächtigter der Bürgerinitiative , wertet die Beschwerde nun als „historisches Dokument“:

Grundgesetz

Das Gericht habe sich seiner „Befriedungsaufgabe verweigert“. Damit ist der mittelbare Zweck der Beschwerde erfüllt: „Die Möglichkeiten, schnell die notwendige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft.“ Lesen Sie das vollständige Interview mit Schachtschneider zur Lage nach dem Scheitern der Beschwerde auf den Seiten der Bürgerinitiative.

Gefragt nach dem “Wie gehts nun weiter “ ? , antwortet Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider
Ich habe das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde, so denke ich, ein Dokument von historischer Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht hat sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert. Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen.

Widerstandsrecht. Widerstand.  Aber WIE ?

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In Folge 2 Kommentare von vielen aus der Plattform 

Biggeo

Als interessierte Juristin habe ich soeben von der Niederlage in Karlsruhe gelesen und bin total erschüttert, als Bürgerin dieses Landes und als große Anhängerin unseres leider nicht mehr in Kraft befindlichen Grundgesetzes. Wenn ich auch Zweifel an der Aussicht auf Erfolg hatte, denn mir ist durchaus bekannt wie das BVerfG besetzt ist, vor allem durch wen, hatte ich doch eine kleine Hoffnung, dass diese sehr gut begründete Beschwerde, vielleicht ein Umdenken bewirken würde. Nun kann die bisherige Politik mit Genuss die Umvolkung unseres Landes bis zum Austausch des BVerfGerichts in ein Bundesscharia Gericht fortsetzen. Wir haben es zwar alle gewußt, aber wir werden nur ein bedauerlicher Cholateralschaden sein. Wie kann man vor diesen Verhältnissen unseren Eltern und Großeltern noch den Vorwurf machen, sie hätten nichts getan gegen das staatliche Unrecht? Vielleicht kommt die Idee der Internierung der Rechtspopulisten auf den Fuß. Armes Deutschland!

Berliner Jurist

Einige der Kommentatoren sprechen Herrn Prof. Schachtschneider vorlaut und teilweise ersichtlich ahnungslos seine Kompetenz ab. Da wird einmal behauptet, er hätte seine Verfassungsbeschwerde doch auf Art. 16a Abs. 2 GG stützen sollen (welches subjektive Recht des Herrn Schachtschneider ergibt sich denn daraus und wird wodurch verletzt? Lösung: gar keins) oder es wird behauptet, er hätte nicht vorgetragen, wodurch sein Grundrecht auf politische Freiheit verletzt würde. Natürlich hat er das, und zwar indem er belegt, dass die Bundesregierung das von den Volksvertretern beschlossene Recht, das nichts anderes ist als das Ergebnis von politischer Betätigung jedes einzelnen Staatsbürgers durch Wahlen und Abstimmungen, vorsätzlich bricht.

Sicher trifft es zu, dass die politische Freiheit als Grundrecht noch nicht in der „herrschenden Meinung“ der Jurisprudenz angekommen ist. Das war das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aber vor 30 Jahren auch noch nicht. Die Verfassungsbeschwerde Schachtschneiders hatte aber eben auch dieses Element der Rechtsfortbildung durch ein BVerfG-Urteil im Sinne.

Die weiteren als verletzt gerügten Grundrechte (auf Demokratie, Wahrung der Verfassungsidentität) wurden ebenfalls belegt. Eine Bezugnahme anderer verletzter Grundrechte war in diesem Verfahren schlicht nicht möglich, denn der Aufbau einer Verfassungsbeschwerde orientiert sich an klaren und festgelegten Grundsätzen, wozu eben auch die Darlegung der möglicherweise verletzten Grundrechte gehört. Da kommen eben nur die drei von Prof. Schachtschneider genannten Grundrechte in Frage.

Mit einer Abweisung als offensichtlich unbegründet habe ich nicht gerechnet. Wie viel offensichtlicher kann Rechtsbruch denn noch werden?

 

 

3 Gedanken zu „Alle reden vom Widerstand in Sachen “Flüchtlingspolitik “

  1. Frank Gottschlich Autor

    Hat dies auf Stimme Donbass rebloggt und kommentierte:

    Kein Thema für die Stimme Donbass?

    In diesem Part des Verfassungswidrigen Handelns der Regierung scheint es so so sein, dass der DIREKTE Widerstand nunmehr Verfassungskonform sein kann. Wohl bemerkt: Kann. Doch genau an diesem Punkt sollten wir ALLE Gemeinsam mögliche Chancen nutzen, damit Recht wieder Recht werden kann. Die Rechtsanwendung in Folge eines geänderten Rechtsempfindens der Bevölkerung, nach Herstellung von Recht und Ordnung, wird sich dann natürlich auch auf die Russland-Politik der Regierung bemerkbar machen. Zumindest die theoretishce Chance besteht nun. So sehe ich das.

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